Der Hudestreit mit Wethen
Bis zum Jahre 1615 benutzten die Bewohner von Ossendorf und die von Wethen gemeinsam die Koppelhude an den Ufern der Diemel. Als Zugang diente den Wethenern eine Furt durch die Diemel. Am Wethener Ufer war ein Gehölz, das die Diemel bei ihrem rechten Lauf erhalten sollte.
Als nun die Wethener, gezwungen durch ihren Landesherrn, die neue Lehre annahmen, wurde das bisher gute Einvernehmen zwischen den beiden Dörfern gestört und artete in allerlei Feindseligkeiten aus.
Im Verlauf eines 1615 begonnenen Hudestreites fällten die Ossendorfer im Jahre 1618 das Gehölz. Die Folge hiervon war, dass die Diemel ihren bisherigen Flusslauf verließ und weit in das Wethener Land einbrach. Hierbei wurde auch die Furt zerstört und den Wethenern die Benutzung der Koppelhude unmöglich gemacht.
Der Streit, der dadurch entstand, zog sich jahrzehntelang hin und wurde erst im Jahre 1654 geschlichtet. Am 13.Juni dieses Jahres wurde zwischen dem Fürstbischof, dem Domkapitel und den Gräflich Waldeckischen Herren Abgeordneten „nach fleißiger itzo bemeldeter ortsaugenscheinlicher Besichtigung und vielfältigen gütlichen Unterredungen“ ein Vergleich geschlossen. Danach erhielt Ossendorf für die Zukunft den alleinigen Anspruch auf die Koppelhude in der ganzen damaligen Größe. Dafür bekamen die von Wethen die Walmede „so zwischen der Diemel und dem Kalten Fluss bei dem Kälberkamp gegen der langen Erlen gelegen und Genießung, die sie mit ihrem Vieh betreiben mögen und sollen.“
Ferner wurde bestimmt, dass, falls die Diemel noch weiter nach Wethen einbricht, wie es den Anschein hat, die jetzige Grenze dennoch Geltung haben soll.
(Quelle: Gemeindearchiv)